Regenbogenschule von A – Z PDF herunterladen
Adventsingen
Die Schulgemeinde der Regenbogenschule trifft sich in der Adventszeit zweimal zum gemeinsamen Singen im Saal der Jugendhilfe Lohmühle (ehemals Ev. Kirche am Siepen). Das Programm wird von den Klassen gestaltet. Alle Eltern sind herzlich eingeladen, an diesem stimmungsvollen Ritual teilzunehmen.
Arbeitsmaterialien
Hefte, Bücher und eine vollständige Federmappe (Schere, Kleber, angespitzte Stifte, Topfspitzer und Radiergummi) gehören immer in den Tornister und sollten stets griffbereit sein. Bitte unterstützen Sie ihr Kind im Laufe seiner Grundschulzeit immer selbstständiger auf den Inhalt und die Vollständigkeit zu achten und somit auch die Verantwortung dafür zu übernehmen. Bücher die von der Schule ausgeliehen werden, werden von den Eltern mit einem Schutzumschlag versehen.
Begrüßen
Wir legen Wert auf einen respektvollen Umgang miteinander. Daher grüßen wir uns freundlich gegenseitig auf dem Schulweg und dem Schulgelände und stärken dadurch den Gemeinschaftscharakter unserer Schule.
Betreuung
Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) können Kinder täglich bis 16.00 Uhr betreut werden. Die Höhe des zu zahlenden Elternbeitrags ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Weitere Informationen zur OGS – Betreuung entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: www.regenbogenschule-velbert-neviges.de
Beurlaubung
Ein Schüler kann nur aus wichtigen, nachweisbaren Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss schriftlich bei der Schule mindestens zwei Wochen vorher beantragt werden. In nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.
Bildung und Teilhabe
Seit dem 01.04.2011 ist das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Kraft. Bei dem Bildungs- und Teilhabepaket handelt sich um Leistungen, die insbesondere für Kinder, Schülerinnen und Schüler gelten, deren Eltern Leistungen des Sozialgesetzbuches (SGB) II und XII, sowie für Kinderzuschlagsberechtigte und Wohngeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten:
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbeihilfe: Gewährung von Pauschalen, z.B. für Schulmaterialien
- Schülerbeförderung: in Einzelfällen Leistungen möglich (über das Schokoticket hinaus)
- Lernförderung: Nachhilfe bei konkreter Versetzungsgefährdung
- Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Schulen
- Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten z.B. Sportvereine, Musikschule: maximal monatlich gesamt bis zu 10 €
Mehr Informationen erhalten Sie ab sofort im BuT (Bildung und Teilhabe) Büro:
Adresse:
Stadt Velbert – BuT-Büro
Friedrichstr. 293
42551 Velbert
Tel. 02051/80097-44 (-52, -53)
E – Mailadresse: but@velbert.de
Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die o.g. Adresse oder die Klassenlehrerin Ihres Kindes.
Bücherei
Die Regenbogenschule hat eine eigene Schülerbücherei, die von Eltern ehrenamtlich geleitet wird. Die Ausleihe findet für die Jahrgangsstufen 2 bis 4 einmal in der Woche statt. Die Erstklässlerinnen und Erstklässler erhalten stets nach den Osterferien eine Bibliothekseinweisung und können danach ebenfalls Bücher ausleihen.
Büchergeld
Am Ende des Schuljahres werden immer die Lernmittel für das neue Schuljahr bestellt. Dafür gibt es einen Schulbuchetat. Die Eltern sind allerdings verpflichtet, einen Eigenanteil zu leisten. Zusätzlich erbitten wir eine Kostenbeteiligung für Materialien z.B. Tablets, Papier, u.a….
Einschulung
Die Einschulung der neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler findet stets am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt. Nach dem Einschulungsgottesdienst und der Begrüßungsfeier gehen die Kinder mit ihrer Klassenlehrerin zu ihrer ersten Unterrichtsstunde in die Klassen. Für Sie als Eltern wird während dieser Zeit eine Caféteria durch die Eltern der dritten Schuljahre angeboten.
Elternbriefe/Informationen
Während des Schuljahres erhalten Ihre Kinder immer wieder Elternbriefe, Mitteilungen o. ä. Bitte schauen Sie täglich in die Postmappe/auf das Klassenpadlet und geben ggf. zeitnah eine Rückmeldung.
Elternheft
Die Eltern schaffen zu Beginn der Schulzeit für jedes Kind ein kleines Heft an, das „Elternheft“. Dieses bleibt immer im Tornister und dient der Kommunikation zwischen Ihnen und uns (z.B. für allgemeine Mitteilungen, Fragen, Terminvereinbarungen)
Im Schuljahr 2019/2020 erproben wir anstelle des Elternheftes das „Lerntagebuch“ (DIN A4). Wir bitten Sie, täglich hineinzuschauen und gelesene Mitteilungen zu unterschreiben.
Elternmitwirkung
In den verschiedenen Mitwirkungsgremien können Sie Schule mitgestalten, Ihre Meinung und Ideen einbringen und Ihre Rechte wahrnehmen. Folgende Gremien ermöglichen Ihnen die Mitgestaltung:
Klassenpflegschaft:
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Klassenpflegschaftssitzungen, also Elternabende, finden in der Regel einmal pro Schulhalbjahr statt. Zu Beginn des Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter aus ihrer Mitte. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus. Dazu gehören Informations- und Meinungsaustausch, aber auch weitere Themen wie z.B. Hausaufgaben, Planung von Klassenfahrten und weiteren Schulveranstaltungen.
Schulpflegschaft:
In diesem Gremium helfen Eltern, die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule mitzugestalten. Alle Vorsitzenden aus den Klassenpflegschaften und deren gewählte Vertreter treffen sich mindestens einmal im Halbjahr in der Schulpflegschaftssitzung. Hier wird über allgemeine Themen der Schule, über Veranstaltungen oder andere Vorhaben beraten und diskutiert. Aus der Schulpflegschaft werden die Mitglieder für die Schulkonferenz gewählt. Der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist stets Mitglied der Schulkonferenz.
Schulkonferenz:
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule. Es ist zu einer Hälfte mit Eltern, zur anderen mit Lehrerkräften besetzt. Vorsitz führt die Schulleitung. Hier werden wichtige Entscheidungen des Schullebens gefällt, zum Beispiel die Auswahl der Lehr- und Lernmittel, Projektwochen, Klassenfahrten etc.
Darüber hinaus engagieren sich Eltern auch im Förderverein (s.u.) der Regenbogenschule.
Englisch
Ab dem dritten Schuljahr erhalten alle Kinder zwei Wochenstunden Englisch durch eine Fachlehrerin.
Extreme Witterung
Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist, und informieren die Schule unverzüglich darüber, dass ihr Kind am betreffenden Tag insofern am Unterricht nicht teilnehmen wird (vgl. Zf. 2.1 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015 – BASS 12-52 Nr. 1).
Die Entscheidung über eine Schließung der Schule wegen extremer Witterungsverhältnisse liegt im Verantwortungsbereich der Schulträger, die für die Sicherheit der Schulgebäude und Schulanlagen verantwortlich und für die Schülerbeförderung zuständig sind sowie bei den jeweiligen Schulleitungen. Bei der Entscheidung hat die Schulleitung gemeinsam mit dem Schulträger die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen und eine Abwägung der Gesamtumstände vorzunehmen. Dabei sind neben Sicherheitsfragen das Schulgebäude und das Schulgelände betreffend auch Fragen der Schülerbeförderung, der Vermeidung von Unterrichtsausfall und des bestehenden Betreuungsbedarfes insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler berufstätiger Eltern mit in den Blick zu nehmen.
Wenn Schulen wegen extremer Witterungsbedingungen im Laufe des Tages den Unterricht vorzeitig beenden, so sind die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude in Abstimmung mit den Eltern weiterhin so lange zu betreuen, bis für alle Schülerinnen und Schüler ein gefahrloser Heimweg gewährleistet werden kann. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, ob Schulbusse und der ÖPNV fahren bzw. ob Eltern ihre Kinder abholen können.
Förderverein
Der Förderverein ist eine ehrenamtliche Elterninitiative, die unsere Schule tatkräftig bei schulischen Aktivitäten unterstützt. Der Förderverein finanziert u.a. Sportgeräte, Bücher für die Schülerbücherei oder Musikinstrumente. Durch verschiedene Aktionen (z.B. Grillen an St. Martin) sammelt der Förderverein hierfür Gelder.
Es sollte Ehrensache sein, diesem Verein anzugehören. Eine Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.
Fotografieren/Filmen
Für das Fotografieren und Filmen an der Regenbogenschule z.B. bei Schulveranstaltungen ist im Vorfeld eine Erlaubnis der Schulleitung einzuholen. Fotos von Personen dürfen grundsätzlich nur mit deren Genehmigung im Internet geteilt werden. Hierzu holen wir von allen Erziehungsberechtigten entsprechende Genehmigungen ein, wenn wir Ihre Kinder fotografieren. Dies geschieht mit schuleigenen Geräten. Wir bitten insbesondere bei Schulveranstaltungen die Eltern und Besucher darum dieses Vorgehen zu respektieren. Auf Wunsch der Klassenpflegschaft kann der Besuch eines Fotografen für ein Klassenfoto organisiert werden.
Frühstück
Um kurz nach 10 Uhr wird mit allen Kindern in der Klasse gefrühstückt. Dies ersetzt nicht das häusliche Frühstück, denn ihr Kind sollte ausreichend gestärkt den Unterrichtstag beginnen. Gesunde Ernährung ist uns wichtig und eine Grundvoraussetzung, um lernen zu können. Süßigkeiten und Limonade gehören nicht zu einem gesunden Frühstück.
Frühstücksgruppe
Gemeinsam frühstücken – unter diesem Motto steht die Frühstücksgruppe der Regenbogenschule. Kinder aus allen 4 Jahrgangsstufen nehmen nach Anmeldung durch die Eltern daran teil. Die Frühstücksgruppe beginnt täglich um 7:15 Uhr. Ansprechpartnerin ist Frau Ben Chaib.
Fundsachen
Fundsachen werden in der Klasse gesammelt und warten dort leider oft bis zu den nächsten Ferien auf ihre Besitzer. Danach werden Sie an eine karitative Einrichtung gespendet. Bitte beschriften Sie ALLE Stifte, Turnbeutel, Jacken usw. mit dem Namen Ihres Kindes!
Gemeinsames Lernen / Inklusion
Wie viele Grundschulen in Velbert ist auch die Regenbogenschule eine Schule des Gemeinsamen Lernens, in der alle Kinder unabhängig von ihren individuellen Unterschieden gemeinsam lernen. Zur Unterstützung des Kollegiums, das sich nach Kräften um die Förderung aller Kinder bemüht, stehen uns Sonderpädagogen stunden- bzw. tageweise zur Verfügung.
Gemeinsames Lernen bedeutet Zusammenleben und Lernen aller Kinder – mit und ohne Behinderung – in einer Schule, möglichst der Wohnortschule.
So lernen die SchülerInnen einen natürlichen Umgang zwischen Behinderten und Nichtbehinderten, der die Voraussetzung für ein vorurteilsfreies Miteinander darstellt. Gegenseitige Anerkennung, gemeinschaftliches Denken und Handeln sind für das Gemeinsame Lernen ständig gefordert und können immer wieder in unterschiedlichen Situationen erprobt und erfahren werden.
Handy, Smartphone und Smartwatch
An der Regenbogenschule gilt ein Handy-, Smartphone- und Smartwatchverbot für alle Schülerinnen und Schüler. Werden diese Geräte von den Kindern mitgeführt müssen sie ausgeschaltet in den Schultaschen bleiben. Mobile Telefone oder Uhren, die gegen diese Regel benutzt werden, kommen bei der Schulleitung in Verwahrung. Geräte, die beschädigt werden oder verloren gehen können nicht ersetzt werden.
Hausaufgaben
Ihr Kind erhält täglich Hausaufgaben. Ausnahme: Vor den Ferien und den beweglichen Ferientagen. Die Hausaufgaben sind so bemessen, dass sie, bezogen auf einzelne Tage, in den Klassen 1 und 2 in einer Arbeitszeit (Konzentration und Durchhaltevermögen vorausgesetzt) von 30 Minuten und in den Klassen 3 und 4 in einer Arbeitszeit von 45 Minuten erledigt werden können. Die Hausaufgaben sollten möglichst selbstständig von Ihrem Kind bearbeitet werden. Natürlich sind wir über eine Mitteilung froh, wenn Ihr Kind Mühe hat, die Aufgaben zu lösen oder sehr viel Zeit dazu benötigt (Tipp: kleiner Klebezettel unter die Hausaufgabe).
Hofpausen
Die Hofpausen finden für alle Kinder bei jedem Wetter auf dem Schulgelände statt. Bei Regen ist der „grüne“ Schulhof gesperrt. Die Kinder bleiben wegen der Unterstellmöglichkeit ausschließlich auf dem Schulhof.
Integrationshilfe
Kinder, die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, können durch einen sogenannten Integrationshelfer bzw. eine Integrationshelferin begleitet werden.
Aufgabe
Das Kind soll durch die Unterstützung der Integrationshelferin bzw. des Integrationshelfers sinnvoll am Unterricht teilnehmen können.
Ziele der Integrationshilfe sind sowohl die Integration in den Klassenverband als auch die individuelle Erweiterung der sozialen, intellektuellen und lebenspraktischen Fähigkeiten.
Voraussetzung
Der Bedarf einer Unterstützung durch einen Integrationshelfer oder eine Integrationshelferin wird in der Regel durch ein amtsärztliches bzw. schulärztliches Gutachten festgestellt.
Inklusion (s. Gemeinsames Lernen)
Krankheit
Wenn Ihr Kind krank ist, informieren Sie uns am ersten Krankheitstag mündlich oder schriftlich über einen Klassenkameraden – bitte nicht im Sekretariat anrufen! Spätestens am dritten Tag benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung mit den betreffenden Kalendertagen und dem Grund des Fehlens (z.B. Krankheit). Selbstverständlich werden auf Wunsch Hausaufgaben einem Mitschüler mitgegeben.
Wenn Ihr Kind nachts krank ist (z.B. Fieber, Erbrechen, Durchfall, …), dann bleibt es zu Hause, damit sich Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte nicht anstecken.
Sollte Ihr Kind eine ansteckende Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (z.B. Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Scharlach, Tuberkulose) bekommen, benötigen wir Ihre Information, um gegebenenfalls vorbeugende Maßnahmen zu treffen.
Wenn Ihr Kind (auch Mutter und Kind) eine Kur benötigt, müssen Sie einen formlosen Antrag auf Befreiung vom Unterricht an die Schulleitung stellen. Bitte fügen Sie diesem Antrag eine Kopie der Krankenkassenunterlagen bei.
Leistungen fördern und fordern
Unter Leistungserziehung versteht die Regenbogenschule Fördern UND Fordern. Das bedeutet, dass die individuellen Lernvoraussetzungen der Schüler/innen regelmäßig analysiert werden, um jedes Kind optimal fördern zu können. Die Leistungsanforderungen orientieren sich an den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder.
Notfallliste
Es kann vorkommen, dass Ihr Kind einen Unfall hat oder sich nicht wohl fühlt.
In solchen Notfällen nehmen wir mit Ihnen sofort Kontakt auf. Bitte geben Sie uns möglichst viele aktuelle Telefonnummern an, damit in jedem Fall ein Familienmitglied oder eine vertraute Person zuverlässig erreicht werden kann.
Radfahrtraining
Im vierten Schuljahr legen die Kinder ihre Radfahrprüfung in Theorie und Praxis ab. Jede Klasse absolviert aber bereits ab dem ersten Schuljahr jährlich ein Radfahrtraining, das mit Ihrer Unterstützung auf dem Schulhof und in den höheren Jahrgängen auf der Straße in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt wird.
Sammelkarten/Spielzeug:
In regelmäßigen Abständen sind Sammelkarten o. ä. Spielzeuge bei den Kindern sehr beliebt. An der Regenbogenschule gilt die Regel, dass die Sammelkarten und Spielzeuge während der Unterrichtszeit und der Pausen in den Tornistern bleiben. Für den Verlust von Karten oder Spielzeugen wird keine Haftung übernommen.
Schleife binden
Für einen reibungslosen Ablauf der Sportstunden ist es von großer Bedeutung, dass die Kinder selbstständig eine Schleife in ihren Schuhen binden können. Bitte üben Sie diese noch vor der Einschulung.
Schnee und Eis
Siehe oben: „Extreme Witterung“
Schrift
An der Regenbogenschule lernen die Kinder die „Grundschrift“. Die Grundschrift ist eine Druckschrift mit Buchstabenverbindungselementen. Das bedeutet, dass im zweiten Schuljahr bei der Entwicklung zu einer verbundenen Schrift auf das Lernen einer speziellen Schreibschrift (wie die Vereinfachte oder die Lateinische Ausgangsschrift) verzichtet werden kann.
Schulbus
In gemeinsamer Organisation der Fördervereine der Nevigeser Schulen werden Schulbusfahrten zu Unterrichtsbeginn zur Regenbogenschule organisiert. Diese sind kostenpflichtig.
Nähere Informationen zu den Kosten und den Fahrplan gibt es beim Förderverein.
Schulgottesdienst
Für alle Kinder des 3. und 4. Schuljahres, die am Religionsunterricht teilnehmen, findet mittwochs ein Gottesdienst in der ersten Unterrichtsstunde statt. Der Pfarrer der evangelisch – reformierten Kirche gestaltet den wöchentlichen evangelischen Gottesdienst. Im katholischen Gottesdienst finden abwechselnd eine Messe, ein Wortgottesdienst und ein kirchliches Singen statt. Bei besonderen Anlässen ist die gesamte Schulgemeinde zum Schulgottesdienst eingeladen.
Schuljahresabschlussgottesdienst
Am letzten Schultag im Schuljahr findet der ökumenische Schuljahresabschlussgottesdienst für die Dritt- und Viertklässler statt. Dieser Gottesdienst wird den Kindern der 4. Klassen gewidmet. Deshalb beschäftigt sich die Thematik des Gottesdienstes auch stark mit dem Abschied von der Grundschulzeit und dem Neubeginn an der weiterführenden Schule.
Schulwegsicherung
Schulkinder legen ihren Schulweg sicher zurück, wenn sie ihn gut kennen.
Tipp: Üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg mehrfach vor der Einschulung!
Leider ist die Sicherheit der Kinder oft direkt vor der Schule gefährdet.
Eltern, die ihre Kinder vor der Schule (Hohenbruchstraße) aus dem Auto aussteigen lassen, behindern unsere Fußgänger, die die Straße überqueren müssen. Ebenso mittags zwingen die Autos der wartenden Eltern die Kinder zu Umwegen. Dabei ist der Sichtkreis der Kinder erheblich eingeschränkt.
Zur Sicherheit aller Kinder bitten wir Sie, nicht am Fußgängerüberweg an der Schule, auf dem Lehrerparkplatz oder an der Bushaltestelle zu halten.
Bitte erleichtern Sie auch unseren Lehrkräften das ankommen, indem Sie nicht auf den Lehrerparklätzen halten oder diese versperren.
Seniorexperte
Seit Anfang des Schuljahres 2010/2011 verstärkt ein „Seniorexperte“ (ein pensionierter Grundschullehrer) an 2 Schultagen pro Woche fachkräftig das Regenbogenschulkollegium.
Herr R. unterstützt und fördert einzelne Schülerinnen und Schüler in Deutsch und Mathematik.
Lieber Herr R., herzlichen Dank für Ihr ehrenamtliches Engagement.
Sport- und Schwimmunterricht
Ihr Kind hat in den Jahrgangsstufen 1, 2 und 4 wöchentlich drei Stunden Sport in der Turnhalle. In Jahrgangsstufe 3 gibt es eine Stunde Sport in der Turnhalle und zwei Stunden Schwimmunterricht im Panoramabad.
Bitte beachten Sie für den Sport- und Schwimmunterricht folgende Punkte:
- Lassen Sie Ihr Kind an den Sporttagen Kleidung und Schuhe (z.B. Schuhe mit Klettverschluss) anziehen, mit denen es alleine zurechtkommt.
- Ihr Kind sollte an den Sporttagen (siehe Stundenplan) unbedingt Uhren, Ohrringe und anderen Schmuck zu Hause lassen. Im Sportunterricht dürfen diese Dinge nicht getragen werden, da das Verletzungsrisiko zu groß ist. In Ausnahmefällen können Ohrringe durch die Eltern sorgfältig abgeklebt werden. Für Schmuck kann die Schule darüber hinaus keine Haftung übernehmen.
- Lange Haare können die Sicht einschränken, die Anwendung von Helfergriffen stören und damit zu Unfällen führen. Zudem besteht die Gefahr des Hängenbleibens und somit von schmerzhaften Verletzungen. Daher sind lange Haare zusammenzubinden.
- Kinder, die eine Brille tragen, müssen eine Sportbrille mit flexiblem Gestell und Kunststoffgläsern verwenden. Die Kosten für eine schulsportgerechte Brille werden von den Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben teilweise übernommen.
- Hat Ihr Kind sein Sportzeug vergessen, geht es als Helfer mit in die Turnhalle oder bekommt eine andere Aufgabe. Für den Fall, dass Ihr Kind zwar am allgemeinen Unterricht, nicht aber an den Sportstunden teilnehmen darf, hängt es von der Art der Erkrankung ab, ob das Kind einer anderen Klasse betreut wird oder als Zuschauer am Sportunterricht teilnimmt. In jedem Fall benötigten wir eine schriftliche Entschuldigung.
Sprechstunde
In jedem Schulhalbjahr bieten wir Elternsprechwochen an, in denen wir uns in Einzelgesprächen über den Lernstand und das Arbeits- und Sozialverhalten Ihres Kindes unterhalten werden. Darüber hinaus ist es selbstverständlich, dass Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen können, wenn es aus Ihrer Sicht irgendwelche Fragen oder Unklarheiten gibt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir dazu einen Termin absprechen müssen, denn wir haben während der Pausen und bei unangemeldeten Besuchen zu wenig Zeit. Unser Elternheft wird uns da von Nutzen sein. Jede Lehrerin hat eine wöchentliche Sprechstunde, die Sie ebenfalls nach Absprache nutzen können. Die einzelnen Sprechstundenzeiten werden zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.
Erinnern Sie Ihr Kind bitte daran, uns das Heft zu zeigen, wenn Sie uns eine Mitteilung zukommen lassen möchten.
Stundenplanänderung
Wenn Veränderungen zum aktuellen Stundenplan entstehen, hat Ihr Kind eine Information im Tornister oder sie erhalten eine digitale Nachricht. Wenn eine Lehrerin erkrankt, werden die Kinder am 1.Tag der Erkrankung im Rahmen des bekannten Stundenplanes unterrichtet. Für eventuell folgende Tage erhalten Sie eine Information bzw. einen Vertretungsplan.
Umzug
Wenn Sie umziehen und Ihr Kind die Schule wechselt, beachten Sie bitte folgende wichtige Hinweise:
- Sie müssen Ihr Kind bei uns offiziell abmelden. Bringen Sie bitte hierfür Ihre neue Anschrift und den Namen und die Adresse der neuen Schule mit.
- Geben Sie die Schulbücher und Materialien, die der Regenbogenschule gehören, an die Klassenlehrerin zurück.
Alle schulischen Unterlagen werden dann von uns an die neue Schule geschickt.
Unterrichtsbeginn
In der Regel beginnt der Unterricht um 8.15 Uhr. Die Schulhofaufsicht erfolgt durch eine Lehrkraft ab 8.00 Uhr. Bitte schicken Sie aus Sicherheitsgründen Ihr Kind zeitlich so zur Schule, dass es nicht vor acht Uhr alleine auf dem Schulhof ist.
Ausnahme: Ihr Kind geht in die Frühstücksgruppe. Wenn es klingelt, stellen sich alle Kinder an ihrem Aufstellplatz auf. Dort werden Sie von ihrer Lehrerin abgeholt.
Unterrichtszeiten
8.15 Uhr – 9.00 Uhr = 1. Unterrichtsstunde
9.00 Uhr – 9.45 Uhr = 2. Unterrichtsstunde
9.45 Uhr – 10.00 Uhr = Hofpause
10.00 Uhr – 10.15 Uhr = Frühstückspause in der Klasse
10.15 Uhr – 11.00 Uhr = 3. Unterrichtsstunde
11.00 Uhr – 11.45 Uhr = 4. Unterrichtsstunde
11.45 Uhr – 12.00 Uhr = Hofpause
12.00 Uhr – 12.45 Uhr = 5. Unterrichtsstunde
12.45 Uhr – 13.30 Uhr = 6. Unterrichtsstunde
VERA (= Vergleichsarbeiten)
Die Jahrgangsstufe 3 nimmt stets im Mai an den zentralen Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) teil. Diese Vergleichsarbeiten – kurz VERA genannt – werden in der Grundschule in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Lernstandserhebungen überprüfen Standards und ermitteln, welche Lernergebnisse Schülerinnen und Schüler erreichen. Sie sind vorrangig zur Einschätzung von Lerngruppen entwickelt, ermöglichen aber auch eine Information über den erreichten Lernstand einzelner Kinder. Sie zeigen, welche Stärken und Schwächen die Schülerinnen und Schüler in bestimmten Bereichen eines Faches haben und geben wertvolle Hinweise für den Lern- und Förderbedarf der Kinder. Die Ergebnisse fließen nicht in die Zeugnisnote ein.
Versicherungsschutz
Trotz aller Bemühungen lassen sich Unfälle im Schulbereich leider nicht ausschließen. Ihr Kind ist grundsätzlich durch die Unfallkasse Nordrhein – Westfalen bei gesundheitlichen Schäden versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den direkten Schulweg und alle schulischen Veranstaltungen (z.B. Unterrichtsgänge, Unterricht und Pausen, Sportunterricht, Schul- und Klassenfeiern, Wanderungen und Klassenfahrten). Haftpflichtschäden (Beispiel: Ihr Kind richtet auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände einen Schaden an) sind grundsätzlich nicht versichert. Solche Schäden müssen über Ihre Familienhaftpflichtversicherung geregelt werden.
Zeugnisse
Am Schuljahresende erhält Ihr Kind ein Zeugnis. Für die 3. und 4. Jahrgangsstufe gibt es zusätzlich ein Halbjahreszeugnis. Im 1. bis 3. Schuljahr bestehen die Zeugnisse aus einem Bericht, welcher ab dem 2. Schuljahr durch Noten ergänzt wird. Die Zeugnisse der Klassen 1 bis 3 enthalten am Ende des jeweiligen Schuljahres zusätzlich Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten. Im 4. Schuljahr erhalten die Kinder ein reines Notenzeugnis, das im ersten Halbjahr eine Empfehlung für die weiterführende Schulform enthält.